﻿{ "21" : [ { "id_diagramm" : "235", "reihenfolge" : "1", "name" : "Ausschreibungsergebnisse", "y1_beginnt_bei_0" : "t", "y2_beginnt_bei_0" : "t", "info_text" : "Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017) hat die Grundlage für die Durchführung von Ausschreibungen für Anlagen der Erneuerbaren Energien geschaffen. Das Ausschreibungsvolumen wird jährlich festgelegt und soll sicherstellen, dass der Ausbaukorridor für Erneuerbare Energien eingehalten wird. Weiter soll der Wettbewerb zwischen den Anlagenbetreibenden gefördert werden. \nGrundsätzlich sind Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land ab einer installierten Leistung von 750 kW vorgesehen. Ausgenommen sind Pilotanlagen, mit denen innovative Technik erprobt wird.\nGeboten oberhalb der Zuschlagsgrenze wird kein Zuschlag erteilt. \nRechtsgrundlage: EEG 2021 §28-39\n<br><br>\nEs sind Ausschreibungsrunden bis einschließlich 01.11.2025 berücksichtigt.\n<b>Datenquelle:</b> Bundesnetzagentur ", "einheiten" : [ { "id" : "2", "name" : "MW" }, { "id" : "6", "name" : "%" } ] }, { "id_diagramm" : "236", "reihenfolge" : "2", "name" : "Innovationsausschreibungen", "y1_beginnt_bei_0" : "t", "y2_beginnt_bei_0" : "t", "info_text" : "Bei der Innovationsausschreibung wird auf die fixe Marktprämie geboten. Die fixe Marktprämie wird unabhängig vom Börsenpreis gezahlt.\nEs können ausschließlich Gebote für Anlagenkombinationen abgegeben werden (verschiedene Erneuerbare Energien), oder Erneuerbare-Energien-Anlagen mit Speichern. Darüber hinaus können auch „besondere Solaranlagen“ nach §15 InnAusV (Floating-PV, Agri-PV und Solaranlagen auf Parkflächen) an der Ausschreibung teilnehmen. \n<br><br>\nRechtsgrundlage: EEG 2023 §39n und §88d, Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV)\n<br><br>\nEs sind Ausschreibungsrunden bis einschließlich 01.05.2025 berücksichtigt.\n<br><br>\n<b>Datenquelle:</b> Bundesnetzagentur", "einheiten" : [ { "id" : "2", "name" : "MW" }, { "id" : "6", "name" : "%" } ] } ] }
