﻿{ "26" : [ { "id_diagramm" : "253", "reihenfolge" : "1", "name" : "Anzahl in Betrieb", "y1_beginnt_bei_0" : "t", "y2_beginnt_bei_0" : "t", "info_text" : "Der Bundesländervergleich bezieht sich auf Daten des Marktstammdatenregisters (Stand <b>16.04.2026</b>). Die Werte für NRW können von den anderen LANUK-Veröffentlichungen abweichen, da in die LANUK-Datenbank neben dem Marktstammdatenregister weitere Datenquellen einfließen. Diese liegen für die anderen Bundesländer nicht vor. Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wurde in dieser Zeitreihe für NRW ebenfalls nur auf das Marktstammdatenregister zurückgegriffen. \nDie Werte beziehen sich auf das jeweilige Jahresende (Stichtag 31.12.). Die Werte für 2026(v) umfassen alle bis zum <b>16.04.2026</b> gemeldeten Einheiten. Die Frist zur Registrierung von Anlagen im Marktstammdatenregister beträgt einen Monat. Es können weitere Nachmeldungen erfolgen. Der Wert für  2026(v) versteht sich darum als vorläufig.\n<br><br>\n<b>Datenquelle:</b> Marktstammdatenregister<br><b>Stand:</b> 16.04.2026", "einheiten" : [ { "id" : "1", "name" : "Anzahl" } ] }, { "id_diagramm" : "254", "reihenfolge" : "2", "name" : "Leistung in Betrieb", "y1_beginnt_bei_0" : "t", "y2_beginnt_bei_0" : "t", "info_text" : "Der Bundesländervergleich bezieht sich auf Daten des Marktstammdatenregisters (Stand <b>16.04.2026</b>). Die Werte für NRW können von den anderen LANUK-Veröffentlichungen abweichen, da in die LANUK-Datenbank neben dem Marktstammdatenregister weitere Datenquellen einfließen. Diese liegen für die anderen Bundesländer nicht vor. Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wurde in dieser Zeitreihe für NRW ebenfalls nur auf das Marktstammdatenregister zurückgegriffen. \nDie Werte beziehen sich auf das jeweilige Jahresende (Stichtag 31.12.). Die Werte für 2026(v) umfassen alle bis zum <b>16.04.2026</b> gemeldeten Einheiten. Die Frist zur Registrierung von Anlagen im Marktstammdatenregister beträgt einen Monat. Es können weitere Nachmeldungen erfolgen. Der Wert für  2026(v) versteht sich darum als vorläufig.\n<br><br>\n<b>Datenquelle:</b> Marktstammdatenregister<br><b>Stand:</b> 16.04.2026", "einheiten" : [ { "id" : "2", "name" : "MW" } ] }, { "id_diagramm" : "255", "reihenfolge" : "3", "name" : "Neuinstallationen Anzahl", "y1_beginnt_bei_0" : "t", "y2_beginnt_bei_0" : "t", "info_text" : "Der Bundesländervergleich bezieht sich auf Daten des Marktstammdatenregisters (Stand <b>16.04.2026</b>). Die Werte für NRW können von den anderen LANUK-Veröffentlichungen abweichen, da in die LANUK-Datenbank neben dem Marktstammdatenregister weitere Datenquellen einfließen. Diese liegen für die anderen Bundesländer nicht vor. Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wurde in dieser Zeitreihe für NRW ebenfalls nur auf das Marktstammdatenregister zurückgegriffen. \nDie Werte beziehen sich auf das jeweilige Jahresende (Stichtag 31.12.). Die Werte für 2026(v) umfassen alle bis zum <b>16.04.2026</b> gemeldeten Einheiten. Die Frist zur Registrierung von Anlagen im Marktstammdatenregister beträgt einen Monat. Es können weitere Nachmeldungen erfolgen. Der Wert für  2026(v) versteht sich darum als vorläufig.\n<br><br>\n<b>Datenquelle:</b> Marktstammdatenregister<br><b>Stand:</b> 16.04.2026", "einheiten" : [ { "id" : "1", "name" : "Anzahl" } ] }, { "id_diagramm" : "256", "reihenfolge" : "4", "name" : "Neuinstallationen Leistung", "y1_beginnt_bei_0" : "t", "y2_beginnt_bei_0" : "t", "info_text" : "Der Bundesländervergleich bezieht sich auf Daten des Marktstammdatenregisters (Stand <b>16.04.2026</b>). Die Werte für NRW können von den anderen LANUK-Veröffentlichungen abweichen, da in die LANUK-Datenbank neben dem Marktstammdatenregister weitere Datenquellen einfließen. Diese liegen für die anderen Bundesländer nicht vor. Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wurde in dieser Zeitreihe für NRW ebenfalls nur auf das Marktstammdatenregister zurückgegriffen. \nDie Werte beziehen sich auf das jeweilige Jahresende (Stichtag 31.12.). Die Werte für 2026(v) umfassen alle bis zum <b>16.04.2026</b> gemeldeten Einheiten. Die Frist zur Registrierung von Anlagen im Marktstammdatenregister beträgt einen Monat. Es können weitere Nachmeldungen erfolgen. Der Wert für 2026(v) versteht sich darum als vorläufig.\n<br><br>\n<b>Datenquelle:</b> Marktstammdatenregister<br><b>Stand:</b> 16.04.2026", "einheiten" : [ { "id" : "2", "name" : "MW" } ] }, { "id_diagramm" : "257", "reihenfolge" : "5", "name" : "Genehmigungen Anzahl", "y1_beginnt_bei_0" : "t", "y2_beginnt_bei_0" : "t", "info_text" : "Der Bundesländervergleich bezieht sich auf Daten des Marktstammdatenregisters (Stand <b>16.04.2026</b>). Die Werte für NRW können von den anderen LANUK-Veröffentlichungen abweichen, da in die LANUK-Datenbank neben dem Marktstammdatenregister weitere Datenquellen einfließen. Diese liegen für die anderen Bundesländer nicht vor. Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wurde in dieser Zeitreihe für NRW ebenfalls nur auf das Marktstammdatenregister zurückgegriffen.\nDargestellt werden die Genehmigungen eines Kalenderjahres. Es kann zu weiteren Abweichungen kommen, da nicht von allen Anlagen ein Genehmigungsdatum vor Errichtung der Windenergieanlage vorliegt.\nEs werden nur Genehmigungen berücksichtigt, die im Marktstammdatenregister eingetragen sind.\nDie Werte beziehen sich auf das jeweilige Jahresende (Stichtag 31.12.), Werte für 2026(v) umfassen alle bis zum <b>16.04.2026</b>  gemeldeten Einheiten. Die Frist zur Registrierung von Anlagen im Marktstammdatenregister beträgt einen Monat. Es können weitere Nachmeldungen erfolgen. Der Wert für 2026(v) versteht sich darum als vorläufig.\n<br><br>\n<b>Datenquelle:</b> Marktstammdatenregister<br><b>Stand:</b> 16.04.2026 ", "einheiten" : [ { "id" : "1", "name" : "Anzahl" } ] }, { "id_diagramm" : "258", "reihenfolge" : "6", "name" : "Genehmigungen Leistung", "y1_beginnt_bei_0" : "t", "y2_beginnt_bei_0" : "t", "info_text" : "Der Bundesländervergleich bezieht sich auf Daten des Marktstammdatenregisters (Stand <b>16.04.2026</b>). Die Werte für NRW können von den anderen LANUK-Veröffentlichungen abweichen, da in die LANUK-Datenbank neben dem Marktstammdatenregister weitere Datenquellen einfließen. Diese liegen für die anderen Bundesländer nicht vor. Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wurde in dieser Zeitreihe für NRW ebenfalls nur auf das Marktstammdatenregister zurückgegriffen.\nDargestellt werden die Genehmigungen eines Kalenderjahres. Es kann zu weiteren Abweichungen kommen, da nicht von allen Anlagen ein Genehmigungsdatum vor Errichtung der Windenergieanlage vorliegt.\nEs werden nur Genehmigungen berücksichtigt, die im Marktstammdatenregister eingetragen sind.\nDie Werte beziehen sich auf das jeweilige Jahresende (Stichtag 31.12.), Werte für 2026(v) umfassen alle bis zum <b>16.04.2026</b> gemeldeten Einheiten. Die Frist zur Registrierung von Anlagen im Marktstammdatenregister beträgt einen Monat. Es können weitere Nachmeldungen erfolgen. Der Wert für 2026(v) versteht sich darum als vorläufig.\n<br><br>\n<b>Datenquelle: </b>Marktstammdatenregister <br><b>Stand:</b>16.04.2026 ", "einheiten" : [ { "id" : "2", "name" : "MW" } ] } ] }
